Praxisleitfaden · Österreich

Nachhaltigkeit sagen. Konkret bleiben.

EmpCo verändert, wie Hotels, Destinationen und Reiseanbieter über Umweltleistungen sprechen. Entscheidend sind klare Aussagen, der richtige Bezug und belastbare Nachweise.

Das Wichtigste zuerst

Was ist EmpCo?

Die EU-Richtlinie 2024/825 stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher gegen irreführende Umweltwerbung. Österreich hat sie unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Im Tourismus betrifft das Aussagen, die Gästen bei ihrer Buchungsentscheidung begegnen – vom Hotelangebot bis zur Destinationskampagne.

Konkreter kommunizierenWas genau ist verbessert und worauf bezieht es sich?
Belege griffbereit haltenDaten und Nachweise müssen zur Aussage passen.
Alle Kanäle prüfenAuch ältere, weiterhin werbliche Inhalte können relevant sein.
Die Regeln

Worauf es in der Kommunikation ankommt

Die Einordnung hängt immer von der konkreten Aussage und ihrer Darstellung ab. Diese sechs Punkte sind für touristische Kommunikation besonders relevant.

01 / Pauschale Umweltbegriffe

„Grün“ braucht Substanz

Allgemeine Umweltaussagen ohne klare, hervorgehobene Spezifizierung auf demselben Medium sind nur bei nachgewiesener anerkannter hervorragender Umweltleistung zulässig. Eine Erklärung erst auf einer verlinkten Unterseite ersetzt die Spezifizierung nicht. Weiterführende Belege können verlinkt werden.

02 / Richtiger Bezugsrahmen

Teilmaßnahme bleibt Teilmaßnahme

Ein regionales Frühstück macht nicht automatisch das gesamte Hotel nachhaltig. Benenne den tatsächlichen Bereich: etwa Küche, Strombezug, Mobilität oder Reinigung.

03 / Siegel

Herkunft und System prüfen

Nachhaltigkeitssiegel müssen von öffentlichen Stellen stammen oder auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen. Selbst gestaltete „Eco“-Badges und Drittanbieter-Logos gehören auf den Prüfstand.

04 / Klimaversprechen

Kompensation ist keine Neutralität

Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen sind verboten, wenn sie auf Emissionsausgleich außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Angebote wie „klimaneutrale Übernachtung“ daher besonders sorgfältig prüfen.

05 / Zukunftsziele

Versprechen brauchen einen Plan

Wer künftige Umweltleistungen bewirbt, benötigt klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen mit messbaren, zeitgebundenen Zielen sowie regelmäßiger unabhängiger Prüfung.

06 / Vergleiche

Zahlen brauchen eine Methode

„30 % weniger CO₂“ sagt zu wenig. Basisjahr, betrachteter Bereich, Berechnung und wesentliche Annahmen müssen nachvollziehbar und belegbar sein; Vergleiche brauchen eine transparente Methode.

Tourismusbeispiele

Vom Schlagwort zur überprüfbaren Aussage

Die Formulierungen sind illustrative Redaktionsbeispiele. Ihre Verwendung setzt voraus, dass die konkreten Angaben tatsächlich zutreffen und dokumentiert sind.

Hotel · präzisieren
„Ein nachhaltiges Hotel.“

Stattdessen: „Unsere Küche bezieht seit 2025 Gemüse von drei Betrieben im Umkreis von 30 km.“ Die Aussage betrifft die Küche und muss anhand der Lieferbeziehungen belegbar sein.

Angebot · prüfen
„Klimaneutral übernachten.“

Wenn das Versprechen nur auf externen Ausgleichszahlungen beruht, ist die produktbezogene Aussage unzulässig. Kommuniziere nachweisbare eigene Maßnahmen ohne Neutralitätsversprechen.

Destination · eingrenzen
„Die grüne Urlaubsregion.“

Statt einer Aussage für die gesamte Region: „Auf dieser Route sind 12 von 15 Ausflugszielen mit Bahn und Bus erreichbar.“ Strecke, Zeitraum und Erreichbarkeit prüfen.

Gastronomie · benennen
„Bei uns ist alles regional.“

Stattdessen die tatsächlich regional bezogenen Zutaten und die Herkunft nennen. Kaffee oder Zitrusfrüchte fallen sonst möglicherweise unter ein pauschales Versprechen für die gesamte Küche.

Freizeitbetrieb · abgrenzen
„Ein umweltgerechtes Ausflugsziel.“

Beschreibe die konkrete Maßnahme, etwa den vorhandenen Busanschluss oder den Strombezug für einen abgegrenzten Bereich. Nicht von einer Einzelmaßnahme auf den gesamten Besuch schließen.

Mobilität · Wirkung belegen
„Ihre Anreise ist CO₂-neutral.“

Eine angebotene Bahnanreise oder eine Baumpflanzaktion belegt keine Neutralität. Nenne die tatsächliche Leistung, etwa „Kostenloser Shuttle vom Bahnhof zum Hotel“, und vermeide unbelegte Klimaeffekte.

Wichtig: Auch Bilder, Symbole und die Gesamtwirkung einer Werbeaussage können eine Umweltbotschaft vermitteln. Ein sprachlich konkreter Satz kann durch die Gestaltung wieder pauschal wirken.
Oft übersehen

Drei Besonderheiten im Tourismus

Ob Markenauftritt, Partnerinhalte oder ältere Beiträge: Diese drei Bereiche verdienen bei der Prüfung deiner Kommunikation besondere Aufmerksamkeit.

Marke & Website

Imageclaims mitprüfen

Für pauschale Umweltaussagen gibt es keine allgemeine Ausnahme für Marken- oder Imagekommunikation. Auch Leitbild, Seitenüberschrift, Navigation und Domain können je nach Kontext relevant sein. Eine Detailseite hinter dem Menüpunkt ersetzt eine nötige Spezifizierung am selben Medium nicht automatisch.

Destination & Partner

Übernommene Aussagen prüfen

Wer einen Claim aus einer Dachkampagne oder von einem Betrieb auf dem eigenen Kanal verwendet, sollte dessen Geltungsbereich und Belege prüfen. Für Plattformen mit Partnerinhalten helfen dokumentierte Freigaben, Stichproben, klare Upload-Regeln und ein Verfahren für Korrekturen.

Archive & Altbestand

Nach Reichweite priorisieren

Aktive Kampagnen, zentrale Angebotsseiten und stark besuchte Inhalte zuerst prüfen. Danach folgen öffentlich zugängliche ältere Beiträge, Pressearchive und Drucksorten. Ein bloßes Datum oder der Hinweis „vor EmpCo“ ist keine pauschale Freigabe.

Praxischeck

So prüfst du deine Kommunikation

Ein einfacher Ablauf für Marketing, Geschäftsführung und externe Dienstleister. Beginne bei aktiven Kampagnen und Inhalten mit großer Reichweite.

  1. Aussagen inventarisierenSuche nach Begriffen wie nachhaltig, umweltfreundlich, öko, grün, klimaneutral und CO₂-arm – auch in Bildern, Logos, Marken und laufenden Anzeigen.
  2. Drei Fragen beantwortenIst die Aussage konkret genug? Ist sie nachweisbar? Bezieht sie sich auf den richtigen Gegenstand – das gesamte Angebot oder nur einen Teil?
  3. Nachweis und Siegel verifizierenQuelle, Zeitraum, Messmethode, Zertifikatsstatus und Zuständigkeit dokumentieren. Prüfe die Bedingungen des jeweiligen Siegels; eine konkrete Aussage braucht nicht automatisch ein Zertifikat.
  4. Text und Gestaltung anpassenUnklare Versprechen streichen oder auf belegbare Fakten eingrenzen. Die Spezifizierung gehört klar und hervorgehoben auf dasselbe Medium; Details und Quellen dürfen ergänzend verlinkt werden.
  5. Freigabe und Kontrolle festlegenLege fest, wer neue Umweltclaims und Partnerinhalte freigibt, wo die Belege liegen und wann Zahlen, Angebote und Zertifikate erneut geprüft werden.
Häufige Fragen

Kurz geklärt

Darf ein Hotel weiterhin über Nachhaltigkeit sprechen?

Ja. Konkrete, zutreffende und belegbare Maßnahmen lassen sich weiterhin kommunizieren. Vorsicht ist bei pauschalen Umweltbegriffen, Aussagen für das gesamte Angebot und nicht geprüften Siegeln geboten. Das Wort „nachhaltig“ kann je nach Kontext auch soziale Merkmale ansprechen; eine Erläuterung sollte zum tatsächlichen Aussagegehalt passen.

Reicht eine Belegseite hinter einem Link?

Für die klare Spezifizierung einer allgemeinen Umweltaussage ist eine entfernte Belegseite allein nicht ausreichend: Die Spezifizierung muss auf demselben Medium klar und hervorgehoben erfolgen. Weiterführende Quellen können zusätzlich helfen, die Aussage zu belegen.

Muss jede konkretisierte Aussage zertifiziert sein?

Nein. Eine konkrete, verständliche Aussage muss sachlich richtig und belegbar sein, aber nicht allein deshalb von Dritten zertifiziert werden. Für Nachhaltigkeitssiegel gelten eigene Anforderungen an die öffentliche Stelle oder das Zertifizierungssystem.

Gilt das auch für ältere Beiträge und laufende Anzeigen?

Weiterhin genutzte Werbung und öffentlich abrufbare Inhalte mit werblichem Bezug sollten ab dem 27. September 2026 geprüft werden. Beginne bei aktiven Kampagnen und stark sichtbaren Seiten; die rechtliche Bewertung alter Archive und Druckmaterialien hängt vom Einzelfall ab.

Ist „regional“ automatisch ein Umweltclaim?

Nicht zwingend. „Regional“ beschreibt zunächst Herkunft. Wenn die Aussage im Kontext eine positive Umweltwirkung nahelegt, ist auch dieser vermittelte Eindruck zu prüfen. Definiere die Region und belege die tatsächliche Herkunft.

Was ist mit reiner B2B-Kommunikation?

EmpCo ändert vorrangig die Regeln für Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Öffentlich zugängliche Presse- und B2B-Seiten können jedoch auch Gäste erreichen; außerdem gelten bereits bestehende Regeln gegen irreführende Werbung. Die konkrete Verwendung zählt.

Was ist mit der Green Claims Directive?

EmpCo ist die bereits beschlossene und in Österreich umgesetzte Regelung. Die gesonderte Green Claims Directive ist ein anderes, derzeit politisch blockiertes EU-Gesetzgebungsvorhaben. Der ältere Green-Claims-Leitfaden der Österreich Werbung enthält weiterhin nützliche Kommunikationsbeispiele, ersetzt aber nicht die Prüfung nach EmpCo.

Von crosseye Marketing

Nachhaltigkeit im Tourismus klar kommunizieren.

Wir unterstützen Tourismusbetriebe und Destinationen dabei, bestehende Umweltclaims über ihre Kanäle hinweg zu erfassen, Aussagen verständlich zu präzisieren und Nachweise sowie Freigaben im Marketingprozess zu organisieren. Für eine verbindliche rechtliche Beurteilung ziehen wir juristische Expertise hinzu.

Quellen & weiterführende Informationen

Die Beispiele und der Prüfablauf dieser Site sind eine redaktionelle Anwendung auf touristische Kommunikation, keine verbindliche Beurteilung einzelner Werbeaussagen. Für konkrete Kampagnen ist die rechtliche Prüfung des Einzelfalls maßgeblich.